Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 1. Januar 2013. Übergangsweise können die Anmeldungen und [...]
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